Unsere Preise
sind kein Geheimnis
Je nach Art der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen kommen grundsätzlich folgende Abrechnungsmethoden in Frage:
Pauschaler Stundensatz / Festpreis
Für die freie Mitarbeit in Ihrem Unternehmen mit überschaubarem Umfang der notwendigen Tätigkeiten kann ein pauschaler Stundensatz oder ein Festpreis vereinbart werden. Dies bietet sich auch bei einmaligen oder kurzfristigen Buchführungstätigkeiten und Projektarbeiten an. Auch bei Tätigkeiten mit gleich bleibenden oder sich nur geringfügig ändernden Arbeitsaufwand, kann diese Methode angebracht sein. Die Pauschalbeträge richten Sie nach Dauer und Umfang des Auftrags.
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Gebührentabelle des b.b.h.
Die Kosten für die Inanspruchnahme unsere Dienstleistungen im Rahmen der lfd. Finanzbuchhaltung* in unserem System lassen sich im Voraus nur sehr schwer ohne weitere Angaben abschätzen. Der Arbeitsaufwand hängt von der Anzahl der Belege ab und wie einfach oder komplex einzelne Geschäfts-vorfälle sind. Auch spielt die Vollständigkeit und die Belegsortierung eine große Rolle. Unser Honorar für die laufende Buchhaltung* richtet sich nach der Gebührentabelle des b.b.h. (Bundesverband der selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter). Diese ist nicht an die Gebührenverordnung der Steuerberater (StBGebV) gekoppelt. In der Gebührentabelle enthalten sind die Möglichkeiten der Abrechnung von Gebührensätzen nach Wertgebühr und/oder Zeitgebühr.
Wertgebühr: abhängig von der Höhe des Jahresumsatzes des Unternehmens |
ab 3,70 |
Zeitgebühr: nach der Art der Tätigkeit |
29,00 – 59,00 Euro |
Mindestgebühr je Abrechnungseinheit (Monat/Quartal/Jahr) | 37,00 – 67,00 Euro |
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HINWEIS:
Eine gut vorbereitete Buchhaltung mit vollständigen Belegen spart Zeit und Kosten!
Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand bzw. je Stück
Für die Übernahme von kurz- oder langfristigen Tätigkeiten im Rahmen unserer kaufmännischen Dienstleistungen (z. B. dem Fakturierservice) oder der Lohnabrechnung orientieren sich die Preise am tatsächlichen Aufwand, der Anzahl und dem Schwierigkeitsgrad der Tätigkeiten, die wir für Sie ausführen sollen.
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Vergütung für Auslagen
wird zusätzlich in Rechnung gestellt
a) Entgelte für Post und Telekommunikationsdienste pauschal | 5,00 - 15,00 Euro |
b) Schreibauslagen pauschal je Seite | 0,50 Euro |
c) Reisekosten | nach Aufwand |
d) Materialkosten | nach Aufwand |
Sonstiges
Alle Leistungen, die nicht mit einer Pauschale / Festpreis, nach Gebührentabelle oder tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden bzw. in diesen Beträge nicht enthalten sind, da es sich um gesondert abzurechnende Leistungen handelt, werden mit einem Stundensatz von 29,00 bis 59,00 € abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %
Wir bemühen uns stets um eine leistungsgerechte Abgeltung. Sämtliche oben angegebenen Berechnungsmethoden bieten genügend Freiraum, um die Kosten aufwandsgerecht kalkulieren zu können.
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*HINWEIS: Wir übernehmen die Buchhaltung für unsere Mandate mit den nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG erlaubten Tätigkeiten (Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen) und allgemeine kaufmännische Dienstleistungen.
Wir erteilen keine Rechtsberatungen und übernehmen auch keine Rechtsdienstleistungen, die gemäß § 2 Abs. 1 RDG registrierten Personen vorbehalten sind.